Was ist die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer ist eine wichtige Steuer beim Verkauf von Immobilien in Deutschland. Sie fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Die Steuer wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz berechnet und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rendite haben.
Unser Spekulationssteuer-Rechner hilft Ihnen dabei, vorab zu kalkulieren, wie viel Steuern bei einem geplanten Immobilienverkauf anfallen würden. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen und böse Überraschungen vermeiden.
So benutzen Sie den Rechner
📝 Schritt 1: Kaufdaten eingeben
- Kaufpreis: Der ursprüngliche Kaufpreis Ihrer Immobilie
- Kaufnebenkosten: Notarkosten, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer beim Kauf
- Modernisierungskosten: (Optional) Investitionen in Renovierung oder Modernisierung
💰 Schritt 2: Verkaufsdaten eingeben
- Verkaufspreis: Der geplante oder bereits erzielte Verkaufspreis
- Verkaufsnebenkosten: Maklergebühren und andere Kosten beim Verkauf
⏰ Schritt 3: Zeitraum und Steuersatz festlegen
- Haltedauer: Wie lange haben Sie die Immobilie besessen?
- Persönlicher Steuersatz: Ihr individueller Einkommensteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag)
Was sagt Ihnen das Ergebnis?
✅ Keine Spekulationssteuer fällig
Wenn Sie die Immobilie länger als 10 Jahre besessen haben, ist der Gewinn steuerfrei. Sie zahlen keine Spekulationssteuer.
⚠️ Spekulationssteuer fällig
Bei einer Haltedauer unter 10 Jahren müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
📊 Die Ergebnisübersicht zeigt:
- Verkaufserlös: Ihr Verkaufspreis minus Verkaufskosten
- Anschaffungskosten: Alle Kosten, die beim Kauf und für Modernisierung angefallen sind
- Gewinn/Verlust: Die Differenz zwischen Erlös und Kosten
- Spekulationssteuer: Der zu zahlende Steuerbetrag (falls fällig)
- Nettogewinn: Was am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner dient der groben Orientierung. Die tatsächliche Spekulationssteuer kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden (z.B. Eigennutzung, Härtefallregelungen). Konsultieren Sie für eine verbindliche Beratung immer einen Steuerberater.